
BAULICHER BRANDSCHUTZ
BERATUNG - PLANUNG - UMSETZUNG
Der vorbeugende bauliche Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauplanung und muss bereits während der Genehmigungsplanung eines Projekts berücksichtigt werden. Diese Maßnahme ist von entscheidender Bedeutung, da sie dazu beiträgt, Menschenleben zu schützen.
In unsere Bearbeitung fließen funktionale und wirtschaftliche Faktoren ein, zudem beachten wir die handwerkliche Umsetzbarkeit.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Neubauten und bei genehmigungspflichtigen Änderungen in Bestandsbauten erbringen wir den Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften des Brandschutzes entsprechend den Bauvorlagen- und Bauprüfungsverordnungen:
- Beantragung und Begründung von Abweichungen von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3
- Brandschutznachweise für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5
- Objekt bezogene Brandschutzkonzepte für Sonderbauten (Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Gast- und Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen etc.)
- Objektbezogene Brandschutzkonzepte für Gewerbe- und Industriebauten
Professionell und auf Grundlage der baurechtlichen Anforderungen erarbeiten wir praktikable und umsetzbare Lösungen auch für anspruchsvolle Bauvorhaben mit folgenden Inhalten:
- Feuerwiderstandsklasse der Bauteile
- Rauch und Brandabschnitte
- Abstände zu anderen Gebäuden und Grenzen
- erster und zweiter Rettungsweg, Rettungswegbreiten und -längen
- Flächen für die Feuerwehr
- Löschwassereinrichtungen und -versorgung
- Explosions- und erhöhte Brandgefahren
- technische Anlagen und Einrichtungen zum Brandschutz
- Betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung
